Kindergarten Frauenau

Öffnungszeiten

Unsere Gesamtöffnungszeit beträgt von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr.

Um eine systematische pädagogische Arbeit zu gewährleisten und den Anforderungen des Bayerischen Erziehungs- und Bildungsplans gerecht zu werden, wird eine Kernzeit mit den Eltern vereinbart, an deren alle Kinder zur selben Zeit anwesend sind.

Diese ist von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Folgende Buchungsmöglichkeiten bieten wir an:

Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach der Zeit, in der die einzelnen Kinder in der Einrichtung betreut werden. Sie werden für 12 Monate erhoben und sind monatlich im Voraus fällig.

Neben dem Grundelternbeitrag sind zusätzlich zu leisten:
Spielgeld: mindestens € 4,00 monatlich
Getränke und Essensgeld: konstendeckende Erhebung

Mindest-Elternbeiträge
für das Betreuungsjahr 01.09.2019 bis 31.08.2020

    Kinder von 0-2 Jahren
Bis zum vollendeten
2. Lebensjahr
Kinder von 2-3 Jahren
Bis zum vollendeten
3. Lebensjahr
Regelkinder
bis zur Einschulung
ab dem 3. vollendeten
Lebensjahr
Schulkinder
Buchungszeit          
>1-2 Std. 0,50 100,00 95,00 83,00* 59,00
>2-3 Std. 0,75 117,00 111,00 88,00* 75.00
>3-4 Std. 1,00 144,00 134,00 93,00 93,00
>4-5 Std. 1,25 160,00 162,00 103,00 103.00
>5-6 Std. 1,50 180,00 172,00 113 00 113.00
>6-7 Std. 1,75 201,00 195,00 124,00 124.00
>7-8 Std. 2,00 227,00 222,00 135 00 135.00
>8-9 Std. 2,25 257,00 252,00 147 00 147,00
>9 Std. 2,50 288,00 282,00 159 00 159 00

*) Diese Kategorie ist nur buchbar in Verbindung mit dem Gewichtungsfaktor 2,0.

Aufnahme während des Betreuungsjahres

Bei Aufnahme eines Kindes während des Monats (z.B. bei Zuzug) ist für diesen Monat der volle Elternbeitrag zu entrichten.

Geschwisterermäßigung:

Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Kindertageseinrichtung ermäßigt sich der Beitrag um jeweils €10,00 pro Kind. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. 

Hinweis zum Elternbeitrag

Derzeit wird an einer Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBig) gearbeitet. Zur Entlastung der Familien ist ein staatlicher Beitragszuschuss in Höhe von € 100,00 pro Monat für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt geplant.
Nach der derfolgten Gesetzesänderung, geplant ist eine Verabschiedung mit Wirkung ab dem 01. April 2019, werden wir über das Verfahren zur Auszahlung des staatlichen Beitraszuschusses weiter informieren.

 

Wir machen Urlaub:

Schließtage

  Erster Schliesstag Letzter Schliesstag
Teamfortbildung 23.01.2020 24.01.2020
Fasching 24.02.2020 25.02.2020
Ostern 06.04.2020 17.04.2020
Sommer 07.08.2020 31.08.2020
Weihnachten 24.12.2020 01.01.2021